AGB für Auftragnehmer
Allgemeine Vertragsbedingungen der Legére GmbH Models Shows Events, Oberfeldstr. 82, 12683 Berlin (Gültig für Models und Künstler)
Nachstehende allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche zwischen der Legere GmbH Models Shows Events (im folgenden: Legere) und dem jeweiligen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen und sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien ausschließlich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
1. Engagementvertrag
Die vom Künstler (Model) als Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden für jedes Engagement gesondert und ausschließlich schriftlich vereinbart.
Der Vertrag wird rückwirkend unwirksam, wenn die Vertragsleistung -gleich von welchem Vertragspartner- aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, berechtigt jedoch keine der Vertragsparteien zu Schadenersatzforderungen.
Legere ist berechtigt, aus zwingenden Gründen jederzeit zumutbare Änderungen am Vertrag vorzunehmen und dies in Abweichung von Absatz 1 in jeglicher Weise dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Leistungserbringung mitzuteilen. Die Beweislast für die Unzumutbarkeit trägt der Auftragnehmer. Hält er die Vertragsänderung für unzumutbar, hat er dies Legere unverzüglich unter Angabe der Gründe rechtszeitig vor Beginn des Engagements mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Änderungen unwiderlegbar als zumutbar.
Ist der Auftragnehmer unverschuldet oder durch Krankheit nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist dies im Krankheitsfall durch ein aktuelles ärztliches Attest sonst in anderer geeigneter Weise unverzüglich nachzuweisen und Legere unverzüglich, spätestens innerhalb von 180 Minuten nach dem Zeitpunkt der Feststellung der Verhinderung nebst deren Gründen und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung vorab fernmündlich mitzuteilen.
Hält der Auftragnehmer den Vertrag im Übrigen ganz oder teilweise nicht ein oder teilt seine Verhinderung an der Vertragsdurchführung nicht unverzüglich, binnen der oben bezeichneten Frist oder so rechtzeitig vor Beginn des Auftrittes Legere mit, dass Legere Ersatz beschaffen kann, gilt eine Vertragsstrafe i.H.v. 20 v.H. der Nettogage als vereinbart, welche mit einer noch ausstehenden Gage oder anderen Forderungen von Legere gegen den Auftragnehmer verrechnet wird. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen. Darüber hinaus ist Legere berechtigt, entstehende Folgekosten oder Schäden dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen und mit noch zu zahlenden Gagen -auch aus anderen Engagements- zu verrechnen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass Legere kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Vertragsunterzeichnung, die für die erbrachten Leistungen erhaltene Gage selbständig zu versteuern und alle gesetzlichen Abgaben abzuführen. Über etwaige Beiträge zur Künstlersozialkasse wird je Engagementvertrag eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, führt Legére die Abgaben an die Künstlersozialkasse ab.
Vertragspartner des Auftragnehmers ist ausschließlich Legere.
2. Leistungen
Leistungen sind alle im Sinne des Engagementvertrages durch den Auftragnehmer zu erbringenden mittelbaren und unmittelbaren Tätigkeiten, die zur Erfüllung des dem Vertrag zugrunde liegenden Engagements notwendig und zumutbar sind und dem Auftragnehmer in jeglicher Form (z.B. schriftlich, mündlich, fernschriftlich) durch Legere oder von Legere beauftragten Dritten mitgeteilt werden.
Sollten die vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer nur mangelhaft oder gar nicht erbracht werden oder Legere aufgrund mangelhafter Leistungen des Auftragnehmers Legere ein Schaden entstehen, so ist Legere berechtigt, angemessene Abzüge bei der Honorar- und Gagenzahlung nach den vorstehenden Regelungen vorzunehmen, ggf. auch überhaupt keine Gage zu zahlen.
Als mangelhaft gilt insbesondere ein nicht rechtzeitiges Erscheinen am Veranstaltungsort oder am Abfahrtsort bei zentral organisierter An- und Abreise.
3. Auftritt
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vereinbarte Anreise-, Abreise- und Auftrittstermine und Zeiten einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat spätestens 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geschminkt in der Garderobe am Veranstaltungsort zu erscheinen und sich bei Legere persönlich zu melden. Spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn hat sich der Auftragnehmer im entsprechenden Auftrittsoutfit in der Garderobe auf den Auftritt vorzubereiten. Als Veranstaltungsort gilt der unmittelbare Bühnen- oder Auftrittsbereich. Verlässt der Auftragnehmer den Veranstaltungsort, hat er sich bei Legere unter Angabe der jederzeitigen Erreichbarkeit abzumelden. Spätestens 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn ist ein Entfernen unzulässig und verwirkt die vorstehende Vertragsstrafe.
Bei Ausfall des Auftritts, dessen Ursachen Legere nicht zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Vergütung gegen Legere, es sei denn Legere kann seinerseits gegen den Vertragspartner Schadenersatzansprüche durchsetzen. In diesem Fall tritt der Auftragnehmer etwaige Schadenersatzansprüche an Legere ab. Legere ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen seinen Auftraggeber im Falle des Ausfalls des Engagements geltend zu machen.
Sollte der Auftragnehmer im Falle seines Zuspätkommens nachweisen, dass dieses nicht von ihm verschuldet war und die Leistung trotzdem von ihm erbracht werden, wird die Gage abzüglich des durch die Nichteinhaltung der vereinbarten Zeiten Legere zusätzlich entstehenden Aufwandes oder eines Legere entstehenden Schadens neu berechnet.
4. Programmablauf
Legere ist berechtigt, aus zwingenden Gründen jederzeit zumutbare Änderungen im Programmablauf vorzunehmen. Das gilt auch für Terminänderungen, Terminabsagen oder Änderungen der Gage, wenn der Auftraggeber von Legere seinerseits zumutbare Änderungen vornimmt. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast für die Unzumutbarkeit der Änderungen.
5. Gage
Die Höhe der Vergütung bzw. Gage sowie die Zahlungsmodalitäten werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Wiederholt vereinbarte und gezahlte Gagen oder freiwillige Leistungen von Legere begründen keinen Rechtsanspruch auf Vergütungen künftiger Vereinbarungen zwischen den Parteien. Für jedes Engagement wird die Gage gesondert und frei ausgehandelt.
Über die vereinbarte Gage hinausgehende finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers können nach Unterzeichnung des Vertrages nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine gesonderte ausschließlich schriftliche Vereinbarung. Ohne unterschriebenen, bei Legere vorliegenden Vertrag besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Der Vertrag kann auch per eMail geschlossen werden, wobei die Rückbestätigung des Vertrages durch den Auftragnehmer per eMail notwendig ist. Soweit der Vertrag unter Abwesenden geschlossen ist, trägt der Auftragnehmer die Beweislast für den Zugang des Vertrages bei Legere. Der Vertrag muss Legere bis zu dem im Vertrag vereinbarten Termin vom Auftragnehmer unterschrieben oder per eMail bestätigt vorliegen.
Der Auftragnehmer stellt Legere an die oben bezeichnete Geschäftsanschrift unter vollständiger Bezeichnung der Firma eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. des UStG. Insbesondere muss die Rechnung den Rechnungsaussteller nebst Adresse, den offenen Umsatzsteuerausweis und die Steuernummer erkennen lassen. Solange keine Steuernummer vorhanden ist, ist auf jeder Rechnung zu vermerken, dass, wann und bei welchem Finanzamt eine Steuernummer beantragt wurde. Unvollständige Rechnungen begründen keinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Ist der Auftragnehmer von der Umsatzsteuer befreit, hat er dies Legere bei Vertragsabschluss unaufgefordert nachzuweisen und auf der Rechnung zu vermerken.
Über die vereinbarte Gage ist Stillschweigen zu wahren. Sollte dies nicht der Fall sein und Legere ein Schaden entstehen, wird dieser dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Über die Inhalte der bestehenden Verträge sind Dritten gegenüber, insbesondere den weiteren Künstler bzw. Models grundsätzlich keine Auskünfte zu erteilen. Zuwiderhandlungen bewirken die vorstehende Vertragsstrafe.
6. Haftung
Der Auftragnehmer ist ausschließlich selbständig tätig und steht in keinerlei Dienstverhältnis zu Legere. Für den notwendigen gesetzlichen und darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung etc.) hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Bei Arbeiten auf den Bühnen sind die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, die vor Ort angewiesen werden.
Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses an Weisungen von Legere gebunden und hat sich so zu verhalten, dass Legere kein Schaden, auch kein Imageschaden entsteht. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind in den Geschäftsräumen der Auftraggeber von Legere alle Handlungen zu unterlassen, die dazu angetan sind, das bestehende oder künftige Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und Legere zu beeinträchtigen, z. B. das Ablehnen von Kollektionsteilen oder das Erfragen von Rabatteinkäufen. Handelt der Auftragnehmer diesem Verhaltensgrundsatz zuwider, ist Legere berechtigt, den Vertrag fristlos in jeglicher Form zu kündigen. Zudem ist die vorbezeichnete Vertragsstrafe verwirkt. In Garderoben und Auftrittsräumen ist es untersagt, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen oder zu rauchen. Außerdem ist es untersagt, in Outfits der zu präsentierenden Modells oder in Kostümen zu rauchen. Wird dies nicht beachtet oder den Weisungen des Auftraggebers nicht Folge geleistet und es entstehen Schäden, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Geschädigten.
Legere behält sich bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers vor, ihr entstehende Schäden durch Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen und diese sofort mit den vereinbarten Gagen zu verrechnen.
7. Rechte und Pflichten
Mit Vertragsunterzeichnung oder Vertragsbestätigung per eMail erkennt der Auftragnehmer an, dass alle Rechte an seinem Bild, die durch direkte oder indirekte Aufzeichnung und Wiedergabe seiner Person während der Teilnahme an der Produktion über Bild- und Tonträger entstehen, ohne Einschränkung von Ort, Zeit und Sprache für alle Zwecke des Fernsehens, Satellit- und Kabelfernsehens, audiovisuelle Auswertungen in Druck- und Werbeerzeugnissen oder sozialen Medien auf Legere übertragen werden. Zusätzliche Vergütungsansprüche sind ausgeschlossen. Es ist dem Auftragnehmer bei Verwirkung der Vertragsstrafe ohne vorherige Zustimmung von Legere untersagt, von seinem eigenen Auftritt oder dem Auftritt der anderen Models Aufzeichnungen auf Bild- oder Tonträger zu fertigen oder durch mit ihm verbundene Dritte (z.B. Freunde, Verwandte, Lebensgefährten) fertigen zu lassen. Wird derartiges im Nachhin bekannt, hat der Auftragnehmer jeglichen Anspruch auf seine Gage im Nachhinein verwirkt und diese in voller Höhe nebst Vertragsstrafe und Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Veranstaltungstermin an Legere zu erstatten. Der Auftragnehmer erklärt diesbezüglich mit Vertragsunterzeichnung seinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Die im Rahmen des Vertrages erbrachten Kreativleistungen, Ideen und das Know How sind und werden ausschließlich Eigentum von Legere. Der Auftragnehmer tritt alle Urheberrechte an Legere ab. Zusätzliche Vergütungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses mit Legere erbrachte oder erlernte Kreativleistungen, Ideen und Know How nicht an Dritte weiterzugeben. Es ihm ist untersagt, Auftragnehmer von Legere an Dritte zu vermitteln.
Dem Auftragnehmer ist es untersagt, Absprachen zur eigenen Vorteilsnahme mit Auftraggebern von Legere oder Dritten (z. B. mit anderen Agenturen, TV, Presse, Radio, Fotografen etc.) bezüglich der lt. Vertrag mit Legere zu erbringenden Leistungen zu treffen. Es ist dem Auftragnehmer untersagt, sich direkt mit dem Auftraggeber von Legere -gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich in welcher Art- direkt oder indirekt in Verbindung zu setzen, es sei denn Legere hat vorher seine Zustimmung erteilt. Bei Zuwiderhandlungen ist die o.b. Vertragsstrafe verwirkt. Das zur fristlosen Kündigung des Vertrags und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt unbenommen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet folgende Arbeitsmaterialien auf eigene Kosten zu beschaffen und vor Veranstaltungsbeginn einsatzbereit zur Verfügung zu halten:
- verschiedenes modisches Schuhwerk und Tanzschuhe
- hautfarbene Sous-Desous und Push-ups
- Weißes und schwarzes T-Shirt
- schwarze Hose
- Set-Karten, auch digital
- Make up und Haarstyling-Produkte
In Vorbereitung auf den Auftritt ist vor Antritt der Anreise eine modern und gepflegt Frisur anzulegen, die sich am Veranstaltungsort leicht stylen lässt.
Persönlichen Schmuck oder Körperschmuck hat der Auftragnehmer vor dem Auftritt abzulegen.
8. Nebenkosten
Der Abfahrtort für alle Auftritte bzw. Produktionen ist Berlin.
Die Organisation der An- und Abreise von Berlin zum Veranstaltungsort und die Organisation anfallender Übernachtungen übernimmt Legere, es sei denn vertraglich ist anderes vereinbart. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung für derart erbrachte Dienstleistungen.
Nebenkosten, wie z. B. Spesen, Telefon usw. sowie die Anreise zum Abfahrtsort Berlin oder die eigene Anreise zum Veranstaltungsort gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Berlin.
Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig das LG Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich sodann, die unwirksame Bestimmung oder Vereinbarung durch eine solche wirksame Bestimmung oder Vereinbarung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sowie der sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Nicht schriftlich vereinbarte Änderungen gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf diese Änderungen darauf beruft.
Soweit vorstehend von Legere die Rede ist, gilt dies auch für von Legere beauftragte Dritte.
Legere übernimmt keine Haftung für Verstöße seiner Vertragspartner gegen Copyright-, Urheber- oder Markenrechte noch für sonstige Rechtsverletzungen seiner Vertragspartner.
Berlin, den 01.Juni 2018